Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben heute die Kürzung der Pendlerpauschale (rückwirkend auch für 2007 und 2008) gekippt, d.h. die Finanzämter müssen für den Weg zur Arbeit ab dem 1.Kilometer (wie früher) 30 Cent pro Kilometer anerkennen. Ich habe meinen Bescheid für 2007 rausgesucht und nachgeschaut, was da noch mal genau steht (2007 bin ich nämlich noch mit dem Auto ins Geschäft gefahren):
Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich der Anwendung des § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Satz 3 letzter Halbsatz EstG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 (Entfernungspauschale).
Perfekt! Ich muss mich also nicht beim Finanzamt melden, sondern einfach warten bis die sich bei mir meldet. Kann zwar etwas dauern, aber Hauptsache es kommt was ![]()
by Stolli























Juhuuu!!! Stolli, dann kannst du mir endlich die neue Kaffeemaschine kaufen, die ich will
!!!
Gut, die erste aufgenommene Platte von Depeche Mode “Photographic” wäre mir lieber, aber man kann nicht alles haben.
Sonst geht’s dir noch gut oder was?
prima, dann kommt bei mir auch wieder warm rüber